AGBs

Vorwort        Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil für die Beauftragung von Beratungen, Seminaren, und Franchiseverträge.  
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.


 

Die I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH (im folgenden Text kurz I.Q.Z benannt) ist berechtigt, Dienstleistungen, Beratungen, Seminaren durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
 Wird ein Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt, sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

 

Geltungsbereich und Umfang          Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen die Geschäftsbedingungen der I.Q.Z vor.

 

Alle Vereinbarungen zu Beratungen, Seminaren und sonstige Rechtsgeschäfte sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt und von der I.Q.Z bestätigt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden.

 

Umfang eines Beratungsauftrages          Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

 

Seminare und Workshops          Die I.Q.Z bietet Seminare und Workshops in Deutschland an. Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesen Veranstaltung ist dann Verbindlich, wenn sie über die Homepage, per Email oder schriftlich erfolgt und durch die I.Q.Z schriftlich oder per Email bestätigt wird. Stornierung einer Teilnahme durch einen Auftraggeber bis zu 10 Tagen vor einer Veranstaltung ist kostenlos, ansonsten sind 30% des Veranstaltungspreises zuzüglich MWST je stornierten Teilnehmer zu entrichten. Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter abgesagt, bestehen keine Ansprüche seitens der Teilnehmer.

 

Nutzung von Marken          IQZ Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit ® ist eine geschützte Marke (Nr. 30 2011 017 435 Deutsches Patent- und Markenamt). Das Qualitätssiegel Zeitarbeit ® ist eine geschützte Marke (Nr. 30 2011 017 435 Deutsches Patent- und Markenamt). Die Bildmarke "Health Care Experts Gruppe" darf nur während der Laufzeit eines Franchisevertrags vom Franchisenehmer werblich benutzt werden. Wir der Franchisevertrag danach nicht erneuert, so erlischt die kostenfreie Nutzung automatisch.

Die Nutzung der Bildmarke kann auch  mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der I.Q.Z   erlaubt werden.  Die Genehmigung kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich widerrufen werden. Es gilt das Datum des Widerrufschreibens. 

 

Sollten die I.Q.Z -Marken ohne Genehmigung benutzt werde, wird ein Nutzungsentgelt je Marke von 5.000,- pro Quartal als Entschädigung fällig. 

 

 

Haftung          Die I.Q.Z und die hinzugezogenen Kollegen handeln bei der Durchführung der Beratung und der Seminare nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.

 

Verpflichtung zur Verschwiegenheit          Die Berater der I.Q.Zund die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die I.Q.Z gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

 

Honorar          Das Entgelt für die Leistungen der I.Q.Z richtet sich nach den in Einzelfällen festgelegten Sätzen oder Vereinbarungen. 
Alle Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart - sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

 

Angebot und Vertragsabschluss          Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die I.Q.Z eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die I.Q.Z hält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels einer Rechnung zu bestätigen.

 

Preise          Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand             ist der Sitz der I.Q.Z .

 

Rheinbach, den 02.01.2014